Frühstücksplatz Sackpfeife

Am 1. Grenzgangstag werden insgesamt 8,3 Kilometer Grenze begangen. Von der Ludwigshütte (Kleeberg) bis zum Frühstücksplatz "Auf der Sackpfeife" (siehe Bild oben) sind es 3,8 Kilometer Grenzstrecke; vom Frühstücksplatz bis "Rauhe Wiesen" sind es 4,5 Kilometer Grenzstrecke. Der gesamte Grenzweg am Tag 1 enthält 559 Meter Steigung und 357 Meter Gefälle. Zusammen mit dem Hin- und Rückweg zur/von der Grenze beträgt die Gesamtmarschlänge am ersten Tag 16,8 Kilometer. 

Die Grenzsteine

Die Grenzbegehung am 1. Tag umfasst die Abschnitte Stein Nr. 1 - Stein Nr. 37, sowie, nach der Waldrast, Stein Nr. 37 - Blumenhutsstein Nr. 43 auf der sogenannten Blumenhutsgrenze gemäß dem Teilungsvertrag aus dem Jahr 1832. Der Grenzweg am ersten Tag hat die größte Steigung der dreitägigen Grenzbegehung inne (47% Steigung von Stein Nr. 1 bis Stein Nr. 4 am Kleeberg). Außerdem liegt auf der Strecke des ersten Tages der höchste Punkt über NN der gesamten Grenzbegehung: 664 Meter beim Stein Nr. 40 nahe des Gipfels des Berges Sackpfeife (674 Meter über NN).

Auf dem 1. Frühstücksplatz steht der Grenzstein Nr. 37. Abgebildet ist hier der lesbarere und gleichsam imposantere Nachbarstein Nr. 36, welcher circa 50 Meter vor dem Stein Nr. 37 liegt (Auf dem Stein: No 36 = Stein Nr. 36, BK = Biedenkopf, 1777 = Jahr des Setzens; auf der Anrainerseite des Steins steht GB = Grund Breidenbach). Blickrichtung: Westen (Weifenbach). Als Kuriosität in Bezug auf diesen Grenzstein soll hier erwähnt werden, dass 1790 der Stein, weil er abgebrochen war, erneuert werden musste. Offenbar ist die Jahreszahl 1790 hier nicht angebracht worden.

Die Hütte

Die Hütte oberhalb des 1. Frühstücksplatzes ist die Jüngste von allen drei Frühstücksplatzhütten. Sie wurde erst im Jahr 2023 von den Männerführern des Grenzganges 2019 erbaut und im Frühjahr 2024 eingeweiht. Bis mit dem Bau der Blockstammholz-Hütte begonnen werden konnte, vergingen allerdings mehr als 2 Jahre. Es bedurfte zunächst eines 37-seitigen Prüfberichts, bevor seitens der Ämter grünes Licht für das Vorhaben im FFH-Schutzgebiet gegeben werden konnte (FFH = Fauna-Flora-Habitat).